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Alle Fahrzeugpapiere, die zulassungsrelevant sind, und die Sie für die Anmeldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde benötigen, haben Sie nun zur Hand. Die Zulassungsstelle kann von Ihnen unter Umständen eine sogenannte Fahrgestellnummerüberprüfung verlangen. Dies lässt sich anhand der verschiedenen Auslegungsarten der Zulassungsverordnung erklären. Sie sollten daher vorab bei der Zustellungsstelle nachfragen, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Sollte dem so sein, müssen Sie Ihr neues Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen bei uns abholen und im Anschluss bei der Zulassungsstelle vorführen, bzw. das neue Fahrzeug zur Anmeldung mitbringen.
Bezüglich der Anmeldung Ihres Fahrzeugs sollten Sie bei der Zulassungsstelle folgende Angaben machen:
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Kurzzeitkennzeichen
Sollte Ihre zuständige Zulassungsstelle eine Überprüfung der Fahrgestellnummer fordern, brauchen Sie für die Abholung ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. Dies erhalten Sie bei derselben Zulassungsbehörde, bei der Sie Ihr neues Fahrzeug später auch anmelden werden.
Im Wesentlichen werden für ein Kurzzeitkennzeichen dieselben Unterlagen benötigt wie für eine reguläre Zulassung. Nur die EVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine andere als für eine dauerhafte Zulassung.
Achtung: Eine EVB-Nummer für eine reguläre Zulassung ist für ein Kurzzeitkennzeichen nicht gültig. Hierzu sollten Sie vorab Ihren Versicherungsanbieter kontaktieren.
Beachten sollten Sie außerdem, dass Kurzzeitkennzeichen lediglich eine Gültigkeitsdauer von genau fünf Tagen - ab dem Tag der Ausstellung - haben. Leider ist es nicht möglich, das Kennzeichen bereits im Voraus zu beantragen. Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens sollte also passend zum Abholdatum und der Reisezeit erfolgen.
Notwendige Unterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen:
Zusätzliche Informationen können Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle einholen.
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Zulassung
Sollte bei der Zulassungsstelle keine Vorführung des Fahrzeugs notwendig sein, können Sie Ihr Fahrzeug mit den beiliegenden Dokumenten direkt bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Hierfür sind neben Ihren Bankdaten auch die EVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung), Ihr Personalausweis sowie Ihre EC-Karte (als Nachweis eines Kontos für den Einzug der Kfz-Steuer) erforderlich. Wenn Sie eine dritte Person mit der Zulassung beauftragen möchten, braucht diese eine Vollmacht von Ihnen. Vorlagen für eine solche Vollmacht lassen sich in der Regel auf den Webseiten der Zulassungsstellen herunterladen.
Die Kosten für die Anmeldung belaufen sich auf etwa 70 bis 100 Euro - abhängig von der jeweiligen Zulassungsstelle.
Für die Zulassung wird benötigt:
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Anreise
Ihre Anreise zu uns können Sie mit der Bahn/Taxi, Bus oder per PKW gestalten.
Bahn
Bus
Möchten Sie per Bus anreisen, empfehlen wir Ihnen ab Darmstadt Hbf folgende Buslinien: RH, MO1, 672, NH. (Bitte informieren Sie sich selbst, welche Buslinien direkt fahren)
PKW
Möchten Sie per PKW anreisen, empfehlen wir Ihnen in der Zeit von 16-17Uhr die Durchfahrt in Darmstadt zu vermeiden, da durch den Berufsverkehr Sie +40min einkalkulieren müssen.
Zieleingabe im Navigationssystem zu unseren Autohaus:
64380 Rossdorf (Hessen) Arheilger Weg
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Zahlung
Um den Rechnungsbetrag zu begleichen, stehen Ihnen bei uns vor Ort die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Bitte beachten: Leider können wir Ihnen eine Zahlungsweise per Kreditkarte oder EC-Karte nicht anbieten.
Wichtiger Hinweis für Online-Überweisungen
Wenn Sie bei uns vor Ort eine Online-Überweisung tätigen möchten, fragen Sie vorab bei Ihrer Bank, ob ein Tageslimit für Überweisungen von Ihrem Konto besteht. Sollte dies so sein, müssen Sie dieses Überweisungslimit für den Tag der Fahrzeugabholung entsprechend anpassen.
Wenn Sie ein Leasing oder eine Finanzierung bei einer unserer Partnerbanken oder einer Bank Ihrer Wahl vereinbart haben sollten, brauchen Sie zusätzlich: